Die Höhe der Einspeisewerterträge richtet sich in Frankreich nicht nach der Anlagengröße, sondern nach der Gebäudeintegration, dem jeweiligen Standort und ganz wichtig, dem Zeitpunkt der Aktivierung der Anlage. So wird Energie aus gebäudeintegrierten Solaranlagen, bei Einspeisungsbeginn 2009 und 2010, mit bis zu 60 Cent pro Kilowattstunde vergütet.
Für Anleger aus Deutschland ist die Höhe der Einspeisewerterträge ein relevantes Kriterium. Es sollte jedoch nicht das Einzige sein. Investitionen im Ausland bergen eine ganze Reihe von Risiken, die wohl überlegt sein wollen. Denn neben der „langen“ Investitionsdauer von meistens 20 Jahren spielen regionale Besonderheiten eine nicht zu unterschätzende Rolle.
Selbstverständlich ist, dass der Erfolg der Anlage in starkem Maß von dem Vertragspartner, seiner Kompetenz und der Umsetzung abhängt.
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