Nach dem Europäischen Chemikalienrecht insbesondere
der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) sind die
Hersteller und Lieferanten von Stoffen und Zubereitungen
verpflichtet, für nahezu alle Stoffe und Zubereitungen
Sicherheitsdatenblätter zu erstellen. Für diese Aufgabe
ist eine fachkundige Person zu beauftragen.
Die Bekanntmachung 220 „Sicherheitsdatenblatt“
berücksichtigt die Vorgaben der REACH Verordnung zum
Sicherheitsdatenblatt und ergänzt sie um die nationalen
Anforderungen und praxisrelevante Ausführungen. Anlage II
der Bekanntmachung 220 konkretisiert die Anforderungen an
die Fachkunde. Bei Kontrollen der Behörden kann der
Nachweis über eine Teilnahme an einer Schulung
erforderlich sein.
Die Erstellung bzw. Aktualisierung von
Sicherheitsdatenblättern muss unter der Berücksichtigung
der aktuellen Rechtslage erfolgen und ist im Anhang II der
REACH Verordnung geregelt. Eine Notwendigkeit zur
Anpassung ergibt sich sobald sich die Rechtsgrundlagen
ändern, Einstufungen neu festgelegt werden oder eine
Anpassung des Arbeitsplatzgrenzwertes einer Komponente
erfolgt.
Im Rahmen der Veranstaltung werden folgende
Themenschwerpunkte behandelt:
• Aufbau und Struktur des Sicherheitsdatenblattes nach
REACH Verordnung Art. 31 und der Bekanntmachung 220
• Bedeutung des Sicherheitsdatenblattes unter
Berücksichtigung von REACH und GHS
• Zu berücksichtigende Rechtsvorschriften
• Notwendige Daten zur Erstellung und sinnvolle
Datenquellen (Informationsquellen, Leitfäden)
• Überprüfung und Plausibilität der Daten im
Sicherheitsdatenblatt
Dabei geht es insbesondere um die praktische Umsetzung in den Betriebsalltag. Anhand von praktischen Übungen wird ein optimaler Lernerfolg ermöglicht.
Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter von Herstellern chemischer Produkte (insbesondere Zubereitungen), Vertreiber und Importeure, die mit der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern beauftragt sind, Sicherheitsbeauftragte, Behördenvertreter, Institutionen, die mit der Prüfung bzw. Erstellung von Sicherheitsdatenblättern beauftragt sind, Gefahrstoffbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte und Verantwortliche für das Gefahrstoffmanagement.
Kontakt:
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Tel.: 0228 400 72 244
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